Sonntag, 18. Januar 2004

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Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen der wichtigsten europäischen Urlaubsländer

 Belgien (B)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt *

 Dänemark (DK)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt *

 Frankreich (F)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt.
 Einfuhrerlaubnis für Tiere, die jünger als 3 Monate alt sind.
 Mikrochip-Implantat notwendig..

 Italien (I)

 Tollwutimpfung min. 20 Tage und max. 11 Monate alt.
 Max. 30 Tage altes tierärztliches Gesundheitszeugnis.

 Luxemburg (L)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt

 Niederlande (NL)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt

 Österreich (A)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt

 Polen (PL)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt*
 Max. 3 Tage altes amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.

 Schweiz (CH)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt*
 Max. 30 Tage altes tierärztliches Gesundheitszeugnis.

 Spanien (E)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt.
 Max. 10 Tage altes tierärztliches Gesundheitszeugnis.

* Eintragung im internationalen Impfpaß

Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften der entsprechenden Länder.
Die Einreisebestimmungen können beim Auftreten von Tierseuchen kurzfristig verschärft werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: Tierärzteverband
Stand: Mai 2001

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